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Wissen

Dachneigung

Fertiggaragen, Carports, Gerätehäuser, Multiboxen/Gardenboxxen und Einhausungen auf Carport-Basis sind allesamt aus Stahl gefertigt und dienen in ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung als Unterstellplatz für Kraftfahrzeuge, Zweiräder und Geräte. Sie sind nicht geeignet als Wohn- oder Arbeitsräume oder als Lagerstätten für empfindliche Güter und Waren. Im Sinne der Bauordnung gelten derart deklarierte Bauten als untergeordnete Gebäude. Die aus optischen und statischen Gründen bedingte Dachneigung der Siebau-Produkte von ca. 1,0 ° bis 1,5 ° unterschreitet die vorgegebenen Werte des IFBS-Regelwerkes. Bei fachgerechter Montage der Dacheindeckung nach Siebau Vorgaben ist eine sichere Wasserführung in die vorgesehene Ablaufrichtung gewährleistet. Die geometrische Ausbildung der Dachbleche verhindert zudem den unkontrollierten Wasserablauf. Stehendes Wasser auf dem Dach wird hinreichend vermieden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass es aufgrund der Dachneigung zu einem langsameren Wasserablauf kommen kann. Die Befestigungsschrauben könnten somit theoretisch eine etwas kürzere Lebensdauer aufweisen. Siebau ist ein solcher Fall jedoch nicht bekannt.

Sollten Sie die Seitenwände unserer Carports und Einhausungen mit Wandelementen verkleiden, beachten Sie bitte, dass aufgrund der zur Entwässerung notwendigen Dachneigung ein konischer Spalt zwischen Dach/Dachrandverkleidung und Wandelementen sichtbar ist.


Infobox

  • Stahlbauten von Siebau gelten im Sinne der Bauordnung als untergeordnete Gebäude
  • Daher gelten andere Vorgaben für die Dachneigung als bspw. bei Wohn- und Arbeitsräumen.

Bitte beachten Sie auch unsere Produkthinweise.

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