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Fertiggaragen, Carports, Gerätehäuser, Multiboxen/Gardenboxxen und Einhausungen auf Carport-Basis sind allesamt aus Stahl gefertigt und dienen in ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung als Unterstellplatz für Kraftfahrzeuge, Zweiräder und Geräte. Sie sind nicht geeignet als Wohn- oder Arbeitsräume oder als Lagerstätten für empfindliche Güter und Waren. Im Sinne der Bauordnung gelten derart deklarierte Bauten als untergeordnete Gebäude. Grundsätzlich finden bezüglich der Dachausbildung bei diesen die Flachdachrichtlinien (FDRL) des Dachdeckerhandwerks und die Empfehlungen des Industrieverbands für Bausysteme und Metallleichtbau (IFBS) keine Anwendung.
Die konstruktiv bedingte und notwendige Dachneigung unserer Produkte von ca. 1,0 ° bis 1,5 ° unterschreitet die in diesen Regelwerken vorgegebenen Werte. Bei fachgerechter Montage der Dacheindeckung nach unseren Vorgaben mittels der beigelegten, zugelassenen Befestigungsmittel ist grundsätzlich eine sichere Wasserführung in die vorgesehene Ablaufrichtung gewährleistet. Die geometrische Ausbildung der Dachbleche verhindert zudem den unkontrollierten Wasserablauf. Somit ist sichergestellt, dass kein stehendes Wasser die Statik der Bauwerke zusätzlich belastet.
Sollten Sie die Seitenwände unserer Carports und Einhausungen mit Wandelementen verkleiden, beachten Sie bitte, dass aufgrund der zur Entwässerung notwendigen Dachneigung ein konischer Spalt zwischen Dach/Dachrandverkleidung und Wandelementen sichtbar ist.
Bitte beachten Sie auch unsere Produkthinweise.
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