Garagenverordnung
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Garagenverordnung

Garagen von Siebau entsprechen den genannten Voraussetzungen hinsichtlich Mindestmaße und Brandschutz. Bezüglich der regional geltenden Vorschriften in Ihrem Bundesland kontaktieren Sie bitte Ihr Bauamt. Ihr zuständiger Siebau Fachberater unterstützt Sie gerne.

Die Garagenverordnung regelt unter anderem

  • die Mindestbreite und den Mindestkurvenradius von Zu- und Abfahrten
  • die maximale Steigung und die Mindestbreite von Rampen
  • die Mindestlänge und -breite von Stellplätzen, die Mindestbreite von Fahrgassen sowie den Mindestanteil von Frauenparkplätzen
  • die Mindesthöhe
  • die Brandschutzeigenschaften von Wänden, Decken, Dächern und Stützen

Regionale Unterschiede gibt es durch einzelne Landesverordnungen der Bundesländer. So gelten beispielsweise in Nordrhein-Westfalen sehr strenge Vorschriften zur Nutzung einer Garage, die unter anderem auch regeln, was in der Garage gelagert werden darf und was nicht (z. B. keine Nutzung als Lagerraum oder Aufenthaltsraum).


Infobox

Die Garagenverordnung (kurz GarVO, GaVO oder GaStellV) enthält Vorschriften für den Bau und den Betrieb von Garagen und Stellplätzen.

Bitte beachten Sie auch unsere Produkthinweise.

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