Stellplatzbreite
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Stellplatzbreite

Die Errichtung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge ist bei Wohnanlagen aufgrund der örtlichen Baubestimmungen erforderlich. Die Mindestanforderungen an die Stellplatzgrößen sind in den Garagenverordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Aufgrund der in den letzten Jahren geänderten Fahrzeuggeometrien sollte dort, wo es möglich ist, mehr Grundfläche für einen Stellplatz einkalkuliert werden.

Garagen von Siebau erfüllen alle gesetzlichen/behördlichen Anforderungen hinsichtlich der Mindestabmessungen: Die Garagenverordnungen der Bundesländer verlangen eine Mindestbreite für Garagenstellplätze von 2,30 m (plus 10 cm an zusätzlicher Breite an der Seite des Stellplatzes, wo er seitlich begrenzt ist) sowie eine Mindeststellplatzlänge von 5,00 m. Standard-Garagen von Siebau sind ab 2,55 x 2,51 x 5,03 m erhältlich, Großgaragen ab 5,45 x 5, 44 x 2,51 m (jeweils B x H x T).

Bei der Planung eines Carports empfehlen wir, oftmals größere Abmessungen moderner Fahrzeuge (z. B. SUV) zu berücksichtigen und sofern es das Grundstück zulässt, einen ausreichend großen Stellplatz einzuplanen. Unsere Fachberater unterstützen Sie gerne.

Bitte beachten Sie auch unsere Produkthinweise.

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