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Bitte beachten Sie, dass sich der Untergrund, auf welchem die bestellte Ware montiert wird, bis auf den Bereich der jeweiligen Fundamente, in seinem grundsätzlichen Endzustand befinden muss. D. h. die Fundamente müssen für eine Montage freigelegt und zugänglich sein, sonstige Boden-/ Pflasterarbeiten müssen abgeschlossen sein.
Bei einem Carport, einer Einhausung oder Vordach CP können erst nach der vollständigen Montage die Fundamente wieder angepflastert/verschlossen werden. Nach vorheriger Absprache ist es möglich, das Wandelemente von Carports, Einhausungen oder CP-Vordächern erst nach einer Anpflasterung/Verschluss der Fundamente vorgenommen wird. In diesem Fall würde eine zweite Anfahrt des Montageteams gesondert berechnet und es erfolgt eine Berechnung der bis dahin aufgestellten Produkte unmittelbar nach deren Auslieferung.
Bitte beachten Sie:
Sollte erst bei der Montage entschieden werden, dass z.B. Wandelemente nach einer Anpflasterung eingesetzt werden, befindet sich der Boden nicht im Endzustand, sind die Fundamente nicht fachgerecht ausgeführt, etc., kann eventuell eine Endtermin nicht eingehalten werden und es entstehen zusätzliche Kosten, was jeweils Siebau nicht angelastet werden kann. Beschädigungen an unseren Produkten, welche durch nachträglich durchgeführte Boden-/ Pflasterarbeiten hervorgerufen werden, fallen auch bei noch nicht erfolgter Abnahme nicht in unseren Haftungsbereich, da ein hinreichender Schutz des Werkes ohne Beeinträchtigung der nachgelagerten Arbeiten nicht möglich ist.
Sollte aufgrund zum Beispiel von nachgelagerten Pflasterarbeiten eine Fertigstellung unserer Leistung nicht möglich sein, führen wir mit dem Auftraggeber eine Abnahme der bis dahin erbrachten Leistung durch und berechnen diese. Durch die vorgenannte Unterbrechung in der Fertigstellung evtl. entstehenden Kosten (Einlagerung, Logistik, erneute Montage etc.) müssen wir in Rechnung stellen.
Bitte beachten Sie auch unsere Produkthinweise.
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