Jedes Bau- und Handwerksunternehmen benötigt die vom Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung nach § 48b. Diese Bescheinigung dient als Nachweis, dass das Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig ist und berechtigt ist, Bauleistungen im Auftrag von Kunden zu erbringen.
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