Die Fugen zwischen Wandunterkante und Fundament können gegen eindringendes Regenwasser dauerelastisch abgedichtet werden. Das Abdichten muss auf der Innenseite der Wände geschehen. Zum Abdichten dürfen nur Dichtmittel verwendet werden, welche die Zinkoberfläche nicht angreifen. Die Abdichtung erfolgt stets bauseits.
Stützen, Attiken (Dachrandverkleidung) und Rahmen der Wandelemente sind bei unseren Produkten im Standard in anthrazit ähnlich RAL 7016 beschichtet oder optional im RAL-Ton nach Wahl erhältlich (ausgenommen Perl-, Signal- und Effektfarben). Gegebenenfalls kommt es bei Stützen und Attiken aufgrund verschiedener Beschichtungsverfahren zu Abweichungen in der Farbe und Oberfläche. Derartige Unterschiede können nicht als Reklamation anerkannt werden.
Die Pfetten und Dachunterseiten sind hochwertig verzinkt, farblich unbehandelt und können zusätzlich auf Wunsch verkleidet werden.
Für weitere bauseitige Anstriche der verzinkten und der beschichteten Bauteile (Ausnahme Dachbleche) eignen sich handelsübliche Acrylharzlacke. Vor dem Aufbringen wird ein Probeanstrich an einer verdeckten Stelle zur Kontrolle der Haftung dringend empfohlen.
Für eine zusätzliche Beschichtung der Dachbleche muss vor Auftragen des Dachlackes eine geeignete Grundierung aufgebracht werden, da die Oberflächenbeschichtung dieser Bauteile bis zu 45 % Aluminium enthält. Geeignete Grundierungen sind im Fachhandel erhältlich.
Dachbleche, welche mit einem Antikondensvlies an der Unterseite versehen sind, dürfen an dieser Seite nicht farblich behandelt werden.
Bessern Sie durch Nutzung entstandene Kratzer und Abplatzungen möglichst zeitnah aus, um den dauerhaften Korrosionsschutz zu erhalten.
Wir bieten Holzlatten in den Ausführungen unbehandelt oder vorvergraut an. Bauseitige Anstriche mit Lasuren oder Wetterschutzfarben erfolgen grundsätzlich in eigener Verantwortung. Bei einem Anstrich nach abgeschlossener Montage ist für einen angemessenen und ausreichenden Schutz der umliegenden Bauteile (z. B. Abkleben der Stützen, Auslegen des Untergrunds etc.) zu sorgen.
In Wohngebieten mit Bebauungsplan (sog. „Innenbereichen“) sind Nebengebäude wie Garten-/Gerätehäuser und Unterstände wie Carports und Garagen bis zu einem gewissen Bruttorauminhalt sowie Anbauten wie Terrassenüberdachungen bis zu einer gewissen Quadratmeterzahl genehmigungsfrei.
Sie sollten sich aber vorab unbedingt über den örtlich geltenden Bebauungsplan informieren. In diesem ist u. a. geregelt, wie groß und wo genau auf einem Grundstück gebaut werden darf, welche Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken einzuhalten sind und in welchem Umfang eine Grenzbebauung möglich ist.
Selbstverständlich erhalten Sie zu unseren Standard-Produkten eine allgemeine, prüffähige Systemstatik sowie einen Fundamentplan, die Sie dann im Bedarfsfall auch für Ihren Bauantrag nutzen können.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Laie keinen Bauantrag stellen können. Architektur- oder Ingenieurbüros sind Ihnen aber gerne dabei behilflich.
Bei der Pulverbeschichtung werden trockene, pulverförmige Kunststoffe elektrostatisch aufgeladen und auf die zu beschichtenden Oberflächen aufgebracht. Durch das anschließende Erhitzen auf 150° bis 200° Celsius schmilzt das Pulver und vernetzt sich zu einer strapazierfähigen Oberfläche. Im Vergleich zur klassischen Nasslackierung ist eine Pulverbeschichtung daher beständiger und umweltfreundlicher.
Bitte beachten Sie:
Trotz größter Sorgfalt im Herstellungsprozess kann es in Einzelfällen eventuell zu Unebenheiten bei Pulverbeschichtungen kommen. Diese stellen nur dann einen Mangel dar, wenn Sie in einem Sichtabstand im Außenbereich von 5 Metern deutlich zu erkennen sind.
Die Befestigung der Siebau Garagen und Gerätehäuser erfolgt auf der Bodenplatte oder dem Streifenfundament mittels Befestigungsmaterial. Die Abdichtung der Wände zum Untergrund erfolgt stets innen und bauseits.
Bitte beachten Sie, dass das Befestigungsmaterial nur bei mit beauftragter Montage geliefert wird. Erfolgt der Aufbau der Garage/des Gerätehauses in Eigenregie, muss bauseits für geeignetes Befestigungsmaterial gesorgt werden.
Bodenplatte bzw. Streifenfundament sind bauseits rechtzeitig vor der Montage fachgerecht zu erstellen. Ausführliche Fundamentpläne händigen wir Ihnen zusammen mit der Bauzeichnung aus.
Bitte beachten Sie, dass sich der Untergrund, auf welchem die bestellte Ware montiert wird, bis auf den Bereich der jeweiligen Fundamente, in seinem grundsätzlichen Endzustand befinden muss. Die Fundamente müssen bei Montage freigelegt und zugänglich und sonstige Boden-/ Pflasterarbeiten abgeschlossen sein.
Bei einem Carport, einer Einhausung oder einem Vordach CP können erst nach der vollständigen Montage die Fundamente wieder überpflastert werden.
Nach vorheriger Absprache ist es möglich, dass Wandelemente von Carports, Einhausungen oder CP-Vordächern erst nach einer Überpflasterung der Fundamente montiert werden. In diesem Fall wird eine zweite Anfahrt des Montageteams gesondert berechnet und es erfolgt eine Berechnung der bis dahin aufgestellten Produkte unmittelbar nach deren Auslieferung.
Bitte beachten Sie:
Sollte eine Montage aus bauseitigen Gründen nicht abgeschlossen werden können und sich der Endtermin verschieben, müssen zusätzliche Kosten bauseitig getragen werden. Beschädigungen an unseren Produkten, welche durch nachträglich durchgeführte Boden-/Pflasterarbeiten entstehen, fallen auch bei noch nicht erfolgter Abnahme nicht in unseren Haftungsbereich, da ein hinreichender Schutz des Werkes ohne Beeinträchtigung der nachgelagerten Arbeiten nicht möglich ist.
Unsere Produkte sind in der Regel untergeordnete Zweckbauten zum Schutz von Fahrzeugen und weiteren Gegenständen im privaten Nutzungsbereich. Sie sind nicht geeignet als Wohn- oder Arbeitsräume oder als Lagerstätten für empfindliche Güter und Waren. Auch eignen sie sich nicht als Unterbau für bauseitige Aufbauten wie zum Beispiel Terrassen oder Balkone.
Jede eigenmächtige Änderung der Bauteile führt zum sofortigen Erlöschen der Gewährleistung. Zusätzliche Dachaufbauten (z. B. bauseitige Dachbegrünungen, Solarelemente usw.) bedürfen grundsätzlich der Rückversicherung beim Hersteller. Wir empfehlen, zum Begehen des Daches (Wartungs- oder Reinigungsarbeiten), mit Brettern oder Schaltafeln für eine großflächige Lastenverteilung zu sorgen.
Das Dachbegrünungssystem von Siebau ist speziell auf viele Produkte des Angebotsprogramms abgestimmt. Es handelt sich um eine extensive Begrünung mit Moos-Sedum-Matten, welche nur sehr wenig Pflege bedürfen.
Die verwendeten Moos-Sedum-Matten stammen von der namhaften Firma NIRA GmbH & Co. KG, einem niedersächsischen Spezialisten für Dachbegrünungen und Rollrasen. Die Matten werden erst kurz vor der Anlieferung frisch „geerntet“ und dann direkt auf dem Dach verlegt. Bitte beachten Sie, dass die Verlegung von äußeren Witterungseinflüssen abhängig ist. Große Hitze oder Kälte bedingen ein nachträgliches Aufbringen der Dachbegrünung bei geeigneteren Temperaturen.
Damit Sie lange Freude an Ihrer Extensivbegrünung haben, beachten Sie bitte die folgende Pflegeanleitung (Textauszüge: NIRA GmbH & Co. KG, Groß-Ippener):
Jedes Dach, egal ob begrünt oder nicht, sollte ein bis zwei Mal pro Jahr begangen werden, um Dachrinnen und Dachabläufe zu kontrollieren (s. u.). Grundsätzlich sollte die Pflege begrünter Dächer von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden. Die Unterhaltungspflege sollte zur Erhaltung des Blühaspektes und der Artenvielfalt erfolgen. In der Regel sind ein bis zwei Pflegegänge einmal im April/Mai und im September/Oktober erforderlich. Unbedingt zu beachten sind Vorkehrungen zur Absturzsicherung, die ab einer Absturzhöhe von 3 m notwendig werden! Folgende Arbeiten sind durchzuführen:
Die o. g. Pflegeanleitung gilt nur für Dachbegrünungen der Firma NIRA. Kundenseitige Dachbegrünungen bedürfen evtl. anderer Pflege. Die entsprechenden Hinweise erhalten Sie bei Ihrem Anbieter. Bitte beachten Sie, dass wir ohne Beachtung dieser Pflegehinweise keine Reklamation zum Bewuchs der Dachbegrünung oder Verstopfung der Abflüsse anerkennen können. Ebenso können wir keine Reklamation von kundenseitigen Dachbegrünungen anerkennen.
Bei Rückfragen zur Dachbegrünung steht Ihnen das NIRA-Team gerne zur Verfügung:
Tel.: 0 42 24 92 14 -0
E-Mail: info@ni-ra.de
Fertiggaragen, Carports, Gerätehäuser, Multiboxen/Gardenboxxen und Einhausungen auf Carport-Basis sind allesamt aus Stahl gefertigt und dienen in ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung als Unterstellplatz für Kraftfahrzeuge, Zweiräder und Geräte. Sie sind nicht geeignet als Wohn- oder Arbeitsräume oder als Lagerstätten für empfindliche Güter und Waren. Im Sinne der Bauordnung gelten derart deklarierte Bauten als untergeordnete Gebäude. Grundsätzlich finden bezüglich der Dachausbildung bei diesen die Flachdachrichtlinien (FDRL) des Dachdeckerhandwerks und die Empfehlungen des Industrieverbands für Bausysteme und Metallleichtbau (IFBS) keine Anwendung.
Die konstruktiv bedingte und notwendige Dachneigung unserer Produkte von ca. 1,0 ° bis 1,5 ° unterschreitet die in diesen Regelwerken vorgegebenen Werte. Bei fachgerechter Montage der Dacheindeckung nach unseren Vorgaben mittels der beigelegten, zugelassenen Befestigungsmittel ist grundsätzlich eine sichere Wasserführung in die vorgesehene Ablaufrichtung gewährleistet. Die geometrische Ausbildung der Dachbleche verhindert zudem den unkontrollierten Wasserablauf. Somit ist sichergestellt, dass kein stehendes Wasser die Statik der Bauwerke zusätzlich belastet.
Sollten Sie die Seitenwände unserer Carports und Einhausungen mit Wandelementen verkleiden, beachten Sie bitte, dass aufgrund der zur Entwässerung notwendigen Dachneigung ein konischer Spalt zwischen Dach/Dachrandverkleidung und Wandelementen sichtbar ist.
Viele unserer Produkte können wir mit Drehflügeltüren anbieten. Diese gibt es in den Ausführungen 1- und 2-flügelig, jeweils mit einer Flügelgröße von 1000 x 2015 mm und 1300 x 2015 mm.
Unsere 1-flg. Drehtüren können nach DIN rechts oder links angeschlagen werden – ganz so wie Sie es nach den örtlichen Begebenheiten benötigen.
Unsere 2-flg. Drehtüren haben im Standard den Standflügel links und den Gehflügel rechts und ist mit einem Treibriegel ohne Bodenhülse ausgestattet.
Garagen und Gerätehäusern haben Türen in der Optik senkrechte Stahlsicke.
Bei Einhausungen und Carports bieten wir verschiedene Optiken an, da der einheitliche, stabile Rahmen der Türen mit verschiedenen Füllungen versehen werden kann.
Eine Schließvorrichtung (Dreikantschloss) für Abfallentsorger ist optional möglich.
Für alle Tore, Antriebe, Einbau- und Zubehörteile, welche von Siebau Raumsysteme als Fremdprodukte verbaut werden, gelten die entsprechenden Konditionen und Hinweise der jeweiligen Hersteller hinsichtlich Wartung, Pflege und Garantie.
Vordächer S.1 sind mit hochwertigen Fassadenplatten verkleidet. Im Sockelbereich auf der geschlossenen Seite dürfen die Fassadenplatten nicht angepflastert oder in sonstiger Weise an- oder umbaut werden. Weiterhin dürfen bei der Innen- und Außenseite der Eingangsüberdachung die Fassadenplatten zur Hauswand hin nicht abgedichtet werden. Eine Belüftung könnte sonst nicht gewährleistet werden. Eine Abdichtung der Platten oder An- bzw. Umbauung des Sockels führen zum sofortigen Erlöschen der Garantieleistungen.
Wir bieten passendes Zubehör an. Briefkasten, Hausnummern, Klingelanlagen und vieles mehr. Auch bauseitige Wünsche können nach technischer Rücksprache realisiert werden. Bei den Einbauten sind die Wartungs-, Handhabungs- und Pflegehinweise der jeweiligen Hersteller zu beachten. Diese stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung.
Eine Überpflasterung der Fußplatten unserer Stützen ist mit 15 cm berücksichtigt.
Überbreite Carports und Carports mit Überhöhe (ca. 3,50 m) haben fixe Stützen. Dabei ist kein Höhenausgleich während der Montage möglich. Fixe Stützen werden auf Grundlage einer nivellierten Vermessung individuell gefertigt. Basis hierfür ist das fertige Fundament. Somit haben Projekte mit fixen Stützen meist eine längere Vorlaufzeit, da die Fundamentherstellung und Produktion der Stützen zeitlich versetzt stattfinden.
Je nach örtlicher Begebenheit sind gegen Aufpreis und nach technischer Klärung auch Mauerschuhe möglich.
Die Flachwände unserer Produkte bestehen aus Stahlblech-Segmenten, die nach innen gekantet und mit einer Klebe-/ Niettechnik miteinander verbunden sind.
Dadurch entsteht ca. alle 25 cm ein senkrechter Fügespalt (sogenannte Strukturfuge), der trotz Farbbeschichtung sichtbar ist. Stabilisiert wird die Flachwand durch einen oberen und unteren Wandfeldwinkel, der mit der Wand vernietet wird. Der Winkel ist unten sichtbar, oben wird er durch die Dachrandverkleidung verdeckt.
Zu unseren Produkten erhalten Sie einen detaillierten Fundamentplan. Ausgenommen davon sind Produkte, für deren Aufstellen kein Fundament notwendig ist (z. B. Gardenboxx, Mülltonnenbox).
Sollte das Erstellen der Fundamente in die kältere Jahreszeit fallen, ist es durch spezielle Frostschutzmittel im Beton möglich, Fundamente auch bei Minustemperaturen ordnungsgemäß und ohne Qualitätseinbußen zu erstellen. Ihr Dienstleister informiert Sie dazu weitergehend.
Zum Zeitpunkt der Montage dürfen die Fundamente nicht überdeckt (Boden, Pflaster etc.), müssen vollständig vorhanden sowie in Art, Lage und Güte gemäß den bekannten Anforderungen ausgeführt sein.
Ist die Montage durch ungeeignete Zufahrt oder Fläche und/oder durch nicht vorhandene oder mangelhaft ausgeführte Fundamente verzögert oder kann nicht erfolgen, setzt uns das nicht in Verzug. Eventuell anfallende Kosten (Montageausfall, Einlagerung, erneute Anfahrt etc.) können berechnet werden.
Garagen von Siebau entsprechen den genannten Voraussetzungen hinsichtlich Mindestmaße und Brandschutz. Bezüglich der regional geltenden Vorschriften in Ihrem Bundesland kontaktieren Sie bitte Ihr Bauamt. Ihr zuständiger Siebau Fachberater unterstützt Sie gerne.
Die Garagenverordnung regelt unter anderem
Regionale Unterschiede gibt es durch einzelne Landesverordnungen der Bundesländer. So gelten beispielsweise in Nordrhein-Westfalen sehr strenge Vorschriften zur Nutzung einer Garage, die unter anderem auch regeln, was in der Garage gelagert werden darf und was nicht (z. B. keine Nutzung als Lagerraum oder Aufenthaltsraum).
Für eine höhere Verdrehsteifigkeit wird das Holz (Weißtanne) in definierten Abständen geschnitten und anschließend maschinell „gezinkt“. Dabei werden die besten Stücke mit einem speziellen Leim und unter hohem Druck wieder miteinander verbunden. Die Fügenähte sind im Anschluss leicht sichtbar.
Jedes unbehandelte Holz – wie auch grundsätzlich jedes andere Material (z. B. WPC, Kunststoff, lackierte Flächen etc.) – wird durch Witterungseinflüsse im Laufe der Zeit seine Farbe verändern und in der Regel dunkler/grau werden. Dies ist ein natürlicher Prozess, welcher das Holz nicht negativ beeinflusst. Jahrzehntealte Holzhäuser, Fassaden oder Hütten in den Alpenregionen sind eindrucksvolle Beispiele.
Allerdings vollzieht sich der Prozess der natürlichen Vergrauung auf einer Fläche in der Regel nicht gleichmäßig. Je nach Intensität der Sonneneinstrahlung bzw. Bewitterung werden manche Stellen schneller grau als andere. Auch dieser Vorgang ist zwar völlig normal, in seiner optischen Wirkung jedoch oftmals etwas unharmonisch.
Unsere Holzlattung ist werkseitig in dem Vorvergrauungs-Farbton Pyrit (mittelbraun) erhältlich – der Begriff „vorvergraut“ bedeutet also keine Farblosigkeit. Des Weiteren hängt der farbliche Reifeprozess der Farben von der Intensität der Sonneneinstrahlung bzw. Bewitterung ab. Grundsätzlich werden hellere, farbige Töne ihre Farbpigmente (z. B. Blau) mit der Zeit abgeben und sehr einheitlich etwa zwei Stufen dunkler reifen (Hellbraun zu mittlerem/dunklerem Grau; Mittelgrau/Blaugrau zu dunklerem Grau). Dunklere Töne werden in der Regel zu einem Dunkelgrau.
Darüber hinaus blättert die Lasur nicht ab und reguliert den natürlichen Feuchtehaushalt des Holzes. Das bedeutet, dass das aufgenommene Wasser im Gegensatz zu vollständig deckenden Farben durch Verdunstung auch wieder abgegeben werden kann, was die Haltbarkeit des Materials drastisch erhöht.
Bei der Wahl des Holzes haben wir uns aus ökologischen und nachhaltigen Gesichtspunkten für Weißtanne aus der Alpenregion entschieden. Diesen Gedanken setzen wir auch bei den Farben fort und verwenden daher eine hochwertige „Vorvergrauungslasur“ auf Naturöl- und Wasserbasis.
Selbst bei ständig wechselnder Feuchtigkeit schwindet und quillt das Holz nur sehr wenig – womit es sich sogar für den Erd- und Wasserbau eignet. Diese Eigenschaften und die hohe Unempfindlichkeit gegenüber Alkalien und Säuren prädestinieren die Weißtanne für den anspruchsvollen Außeneinsatz. Im alpinen Raum wurde sie über Jahrhunderte zur Verkleidung der Wetterseiten von Häusern und Hütten genutzt.
Als Hersteller hochwertiger Raumsysteme sehen wir uns in der Verantwortung, besonderes Augenmerk auf die Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit unserer Produkte sowie der darin verbauten Materialien zu legen. Neben der grundsätzlichen Entscheidung, bei einigen Füllungen unserer Wandfelder Holz in Form von Weißtanne als Material einzusetzen, bieten wir unseren Kunden dieses Material auch mit einer farblichen Vorbehandlung an (Vorvergrauung).
Alle Siebau-Produkte können optional mit einer Vliesbeschichtung der Dachbleche geliefert werden. Dabei handelt es sich um eine Beschichtung auf der Dachunterseite mit einem grau-melierten Vlies, welches das bei einschaligen Bauwerken nicht zu verhindernde Kondenswasser weitgehend bindet und unkontrolliertes Abtropfen im Objekt verringert.
Eine optionale Dachbegrünung vermindert die Bildung von Kondenswasser, kann sie aber auch nicht gänzlich vermeiden. Auch hier ist eine Vliesbeschichtung der Dachbleche möglich.
Unsere Produkte sind in der Regel untergeordnete Zweckbauten zum Schutz von Fahrzeugen und weiteren Gegenständen im privaten Nutzungsbereich. Mit unseren Sicherheits-Modul-Containern (SMC) und Regal-Container-Systemen stehen Ihnen flexible und sichere Systeme aus dem Bereich der Umwelttechnik zur Verfügung, in denen Sie Stoffe und Materialien, die im Extremfall Wasser und Erdreich negativ belasten könnten, sicher lagern können.
Die Nutzung eines Siebau-Produktes aus dem Bereich der Umwelttechnik entbindet in keinem Fall von der Verpflichtung, die jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Die aktuell gültigen Vorschriften stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung. Sie können auch unter den bekannten Internetseiten zuständiger Behörden eingesehen und heruntergeladen werden.
Auf der Grundlage unserer Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) und unter Voraussetzung sachgemäßer Behandlung und dem zweckbestimmten Gebrauch werden wir Schäden an Produkten von Siebau Raumsysteme, welche nachweisbar auf Material- und/oder Fabrikationsfehlern beruhen, nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist durch Ausbesserung oder Austausch der beschädigten Teile beheben, gegebenenfalls auch mehrmals.
Für Schäden infolge natürlicher Abnutzung sowie besonderer atmosphärischer Belastungen wird keine Haftung übernommen. Entsprechendes gilt auch für Schäden, die durch nicht ordnungsgemäße Wartung und Pflege eintreten oder auf nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind. Mangelfolgeschäden sind nicht Bestandteil unserer Garantie, sondern lediglich Mängel und deren Nachbesserung am veräußerten Produkt selbst.
Bitte beachten Sie, dass für alle Tore, Antriebe, Einbau- und Zubehörteile, welche von Siebau Raumsysteme als Fremdprodukte verbaut werden, gesonderte Bedingungen gelten. Diese sind unter Angabe der entsprechenden Auftragsnummer kostenlos erhältlich.
Stellt sich eine Beanstandung im Nachhinein als unberechtigt heraus, so berechnen wir die uns entstandenen Kosten auf Grund der unberechtigten Beanstandungen an Sie weiter. Dies gilt insbesondere für Lohnkosten, Materialkosten und Fahrtkosten. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Bei der Konstruktion und Planung unserer Raumsysteme berücksichtigen wir regionale Zonen (Schneelastzonen) und individuelle Konfigurationen wie z. B. Dachbegrünungen und (ggf. zukünftig vorgesehene) bauseitige Photovoltaikanlagen.
Die für Ihren Aufstellungsort statisch zu berücksichtigende Schneelast erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Bauamt. Auch im Internet sind entsprechende Übersichten einsehbar. Je nach Produkt sind Konstruktionsverstärkungen bis zu 350 kg/m² möglich. Derartige Konstruktionen können dann in Detailpunkten vom Plan abweichen.
In Deutschland gibt es verschiedene regionale Zonen mit unterschiedlichen Intensitäten der Schneelast (sog. Schneelastzonen). Da Art und Menge des Schnees Einfluss auf die Beanspruchung des Daches haben, ist es in der Planungsphase wichtig zu wissen, welche regionalen bzw. individuellen Werte zu berücksichtigen sind.
Bitte beachten Sie, dass zunehmende Niederschläge und sinkende Temperaturen in den Wintermonaten für eine übermäßige Belastung von Flachdächern sorgen. Es wird dringend empfohlen, übermäßigen Schneebefall vom Dach zu entfernen.
Produkte von Siebau werden überwiegend aus verzinktem Vormaterial hergestellt. Fertigungsbedingt sind hierbei Schnittkanten unvermeidbar. Diese Schnittkanten können korrodieren, was nicht verhinderbar, aber vollkommen unbedenklich ist.
An Schnittkanten wirkt der kathodische Schnittkantenschutz des bandverzinkten Vormaterials. Informationen hierzu können aus der einschlägigen Fachliteratur (zum Beispiel Merkblatt 110 des Stahlinformationszentrums) entnommen werden. Verfärbungen an den Schnittkanten stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Schrägschnitte sind Sonderzuschnitte bei Carports, Garagen und Einhausungen.
Bei einem Schräg-/ Sonderzuschnitt
Bei Carports mit Übergrößen (> 6,10 Meter Breite im Außenmaß) können aus statischen Gründen keine Schrägschnitte in der Breite (zum Beispiel vorne 7,03 Meter – hinten 6,50 Meter Breite) vorgenommen werden. Schrägschnitte in der Tiefe sind begrenzt möglich. Diese Option klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Fachberater.
Schwingtore bestehen aus einem flächigen Torblatt, das beim Öffnen manuell oder elektrisch angetrieben über Laufschienen unter die Innenseite des Garagendachs geführt wird. Da das Torblatt im Gegensatz zum Sektionaltor nicht unterteilt ist, wird außen vor der Garagen Freifläche zum Öffnen und Schließen des Tores benötigt.
Garagen von Siebau können mit einem zweiten Garagentor (Schwingtor oder Sektionaltor) in der Rückwand ausgestattet werden. Darüber hinaus sind beide Torarten mit elektrischem Antrieb erhältlich. So können Sie Ihre Garage z. B. aus dem Auto heraus bequem mit einem Minisender (Fernbedienung) öffnen und schließen.
Schwingtore sollten jährlich auf ihre Funktion überprüft werden. Im Rahmen der Wartung empfehlen wir folgende Arbeiten:
Bei allen Toren und Antrieben gelten wie bei anderen Einbauten die jeweils aktuell gültigen Hinweise des Herstellers. Diese stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung.
Standard-Garagen von Siebau sind neben Schwingtoren wahlweise mit Sektionaltoren erhältlich und auch Carports und Einhausungen können auf Wunsch mit einem Sektionaltor ausgestattet werden.
Der Einbau von Sektionaltoren bei Carports und Einhausungen erfolgt nach technischer Klärung gegen Aufpreis. Bei Sektionaltoren mit einem Baurichtmaß ab 4 Metern Breite ist meist ein Verstärkungsset für Sektionaltore erforderlich (Verlust der Durchfahrtshöhe um ca. 80 mm). Sollten beim Einbau eines Sektionaltores die Seiten nicht durch ein Wandfeld und/oder Gebäude bzw. Zäune verschlossen sein, wird ein Eingriffsschutz benötigt (halbes Wandfeld nach Wahl zzgl. Stütze).
Immer mehr Kunden entscheiden sich zudem für einen elektrischen Torantrieb. So lässt sich das Sektionaltor bequem per Minisender (Fernbedienung) öffnen und schließen. Ab einer bestimmten Breite ist ein elektrischer Torantrieb notwendig, da sich das Tor sonst aufgrund seines Eigengewichtes nicht handhaben lässt.
Bei allen Toren und Antrieben gelten wie bei anderen Einbauten die jeweils aktuell gültigen Hinweise des Herstellers. Diese stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung.
Novoferm-Leistungserklaerung-0020-CPR-2022 ISO20 V4_de
Novoferm-Leistungserklaerung-0010-CPR-2022 ISO45 V5_de
Grundsätzlich stehen Ihnen zum Sichtschutz alle Füllungen zur Auswahl, wie sie auch für unsere anderen Produkte (Carports, Einhausungen etc.) erhältlich sind.
Im Standard realisieren wir Sichtschutz bis zu einer Höhe von 2,0 m und bis Windlastzone 2. Unterschiedliche Breiten von mehreren Elementen nebeneinander oder Sonderhöhen sind nach technischer Klärung gegen Aufpreis erhältlich.
Sicherheit und Stabilität haben bei Siebau höchste Priorität. Deswegen werden auch die Sichtschutzelemente auf soliden Fundamenten befestigt. Selbstverständlich erhalten Sie beim Kauf auch die notwendigen Fundamentpläne.
Die Errichtung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge ist bei Wohnanlagen aufgrund der örtlichen Baubestimmungen erforderlich. Die Mindestanforderungen an die Stellplatzgrößen sind in den Garagenverordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Aufgrund der in den letzten Jahren geänderten Fahrzeuggeometrien sollte dort, wo es möglich ist, mehr Grundfläche für einen Stellplatz einkalkuliert werden.
Garagen von Siebau erfüllen alle gesetzlichen/behördlichen Anforderungen hinsichtlich der Mindestabmessungen: Die Garagenverordnungen der Bundesländer verlangen eine Mindestbreite für Garagenstellplätze von 2,30 m (plus 10 cm an zusätzlicher Breite an der Seite des Stellplatzes, wo er seitlich begrenzt ist) sowie eine Mindeststellplatzlänge von 5,00 m. Standard-Garagen von Siebau sind ab 2,55 x 2,51 x 5,03 m erhältlich, Großgaragen ab 5,45 x 5, 44 x 2,51 m (jeweils B x H x T).
Bei der Planung eines Carports empfehlen wir, oftmals größere Abmessungen moderner Fahrzeuge (z. B. SUV) zu berücksichtigen und sofern es das Grundstück zulässt, einen ausreichend großen Stellplatz einzuplanen. Unsere Fachberater unterstützen Sie gerne.
Die Strukturwände (auch: Sickenwände) unserer Produkte bestehen aus einem vertikal profilierten Stahlblech mit sichtbarer Sickenprägung.
Sickenwände werden insbesondere bei unseren Garagen, Hallen und Materialcontainern sowie bei den Gardenboxxen verbaut. Durch das Verbinden mehrerer geprägter Einzelelemente sind viele beliebige Tiefen möglich. Durch die gleichmäßige Aufteilung ergibt sich auf der Gesamtfläche eine harmonische Optik.
Unsere Stützen werden direkt auf Fundamenten verschraubt. Eine Überpflasterung der Fundamente ist mit 15 cm berücksichtigt.
Im Standard haben unsere Carports und Einhausungen Stützen mit einem ausziehbaren, verzinkten Stützenfuß. Dieser kann maximal 25 cm aus dem pulverbeschichteten Stützenrohr gezogen werden.
Bitte beachten Sie, dass es je nach Güte der späteren Anpflasterung bzw. der örtlichen Voraussetzungen zu einem sichtbaren, sog. Stützenauszug kommen kann. D.h. das verzinkte Rohr des Stützenfußes ist oberhalb des Endbelages (z.B. Pflaster) evtl. bei einigen oder bei allen Stützen sichtbar. Dies ist kein Reklamationsgrund.
Je nach örtlicher Begebenheit sind gegen Aufpreis und nach technischer Klärung auch feste Fußplatten oder Mauerschuhe möglich.
Schwingtore und Sektionaltore, die in Garagen und Carports von Siebau verbaut sind, können auf Wunsch und gegen Aufpreis elektrisch angetrieben werden. Gleiches gilt für Schiebetüren bei Carports und Einhausungen.
Bei allen Toren und Antrieben gelten wie bei anderen Einbauten die jeweils aktuell gültigen Hinweise des Herstellers. Diese stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung.
Unsere Produkte werden aus Stahl gefertigt und anschließend in einem aufwändigen Verfahren mit einer speziellen Verzinkung dauerhaft haltbar gemacht. Durch die Verzinkung entsteht eine graue Oberfläche mit den für das Behandlungsverfahren typischen sogenannten „Zinkblumen“.
Verzinkte Bauteile müssen regelmäßig ablüften können. Stehende Nässe und dauerhafte Nässeeinwirkung durch sog. Nässenester greifen die Oberfläche an. Daher beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise zum Oberflächenschutz:
Neben der Zink-Optik sind viele unserer Produkte und Bauteile zusätzlich mit einer Pulverbeschichtung (vgl. gesonderter Glossar-Eintrag) in drei Standard- sowie nahezu allen Wunsch-RAL-Farbtönen erhältlich
Die optionale Beschichtung unserer Dachbleche mit einem Vlies bindet das bei einschaligen Bauwerken nicht zu verhindernde Kondenswasser. Die Vliesbeschichtung verringert unkontrolliertes Abtropfen im Objekt und ist für viele Produkte von Siebau erhältlich.
Die Vliesbeschichtung erfordert das regelmäßiges Lüften von geschlossenen Baukörpern, da es ansonsten zu einer Fleckenbildung kommen kann. Diese stellen keinen Reklamationsgrund dar und sind in der Regel mit handelsüblichen Reinigern wieder entfernbar.
Die Wandfelder der Siebau-Produkte sind so konzipiert, dass einzelne Elemente leicht ausgetauscht werden können. Auch eine spätere Nachrüstung (z. B. bei Carports) ist möglich. Diese Option sollte aber aufgrund der dafür notwendigen Befestigungsmöglichkeiten (Rahmen für die Wandelemente und Anordnung der Stützen) bereits bei der Planung berücksichtigt werden.
Bei der Planung von Wandelementen für Carports, Einhausungen und Vordächer aus der CP-Serie sind folgende technische Aspekte zu berücksichtigen:
Bei einigen Füllungsvarianten der Wandelemente werden Holz, Fassadenplatten, Acrylglas oder Aluminium eingesetzt. Bei diesen Materialien gelten die jeweils gültigen Hinweise zu Eigenschaften sowie Pflege- und Wartungshinweise der Hersteller, die wir Ihnen auf Anfrage gerne nennen.
Bitte beachten Sie bei den Füllungsvarianten aus Holz, dass es sich hierbei um ein Naturprodukt handelt. Trotz sorgfältig ausgewählter Hölzer kann es zu Verformungen, Astlöchern und Verfärbungen kommen. Weiterhin ist eine gleichmäßige Oberfläche nicht zu gewährleisten.
Produkte von Siebau werden aus einem sehr hochwertigen Stahl gefertigt und durch eine spezielle Verzinkung dauerhaft haltbar gemacht. Diese hält bis zu fünf Mal länger als normale Verzinkungen. Damit sind Produkte von Siebau Produkte für Generationen.
Eisen ist der Hauptbestandteil des Stahls und daher auch in korrodierter Form oder bei unsachgemäßer Entsorgung für Mensch, Tier, Pflanzen und Umwelt nicht toxisch. Auch wenn für die Primärerzeugung viel Energie benötigt und Emissionen ausgestoßen werden (die Mengen variieren je nach Produktionsverfahren), punktet Stahl durch seine mehrfache Recyclingfähigkeit: Stahl ist der weltweit meistrecycelte Industriewerkstoff. Auch bei den für den Korrosionsschutz notwendigen Stoffen (v. a. Zink) sowie für die verwendeten Beschichtungen (Lacke/Pulverlacke) gibt es moderne Recyclingverfahren, um die eingesetzten Materialien umweltschonend zurückzugewinnen.
Alle Siebau Produkte sind im Standard bis zu Windlastzone 2 ausgelegt. Je nach Produkt sind nach technischer Klärung und Freigabe höhere Windlasten gegen Aufpreis möglich.
Neben der Höhe, Form und Exponiertheit eines Gebäudes/Bauwerkes hat insbesondere die regionale Lage Einfluss auf die Windlast. Analog zu den Schneelastzonen ist Deutschland daher grundsätzlich in vier verschiedene Windlastzonen unterteilt:
Bei Einhausungen und Carports ist auch der Einbau von Schiebetüren möglich. Sie sind eine praktische Lösung, wenn Sie größere Öffnungen realisieren möchten und/oder der Platz für die Schwenkfläche einer Drehflügeltür nicht ausreicht.
Diese gibt es als 1-flügelige, 2-flügelige oder gegenläufige Ausführung. Alle Siebau Schiebetüren ermöglichen einen stolperfreien Zugang, da keine Bodenschiene notwendig ist.
Schiebetüren sind in verschiedene Optiken erhältlich, da der einheitliche, stabile Rahmen der Türen mit verschiedenen Füllungen versehen werden kann.
Ein elektrischer Torantrieb oder Schließvorrichtungen für Abfallentsorger (Dreikantschloss) sind optional möglich.
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