Bei einem Schräg-/ Sonderzuschnitt
Bei Carports mit Übergrößen (> 6,10 Meter Breite im Außenmaß) können aus statischen Gründen keine Schrägschnitte in der Breite (zum Beispiel vorne 7,03 Meter – hinten 6,50 Meter Breite) vorgenommen werden. Schrägschnitte in der Tiefe sind begrenzt möglich – diese Option klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Fachberater.
Schrägschnitte und Sonderkonstruktionen bedürfen der technischen Klärung und sind gegen Aufpreis erhältlich.